Nachhaltigkeit und Regionalität sind seit 170 Jahren Teil des Geschäftsmodells der Volksbank. Die Volksbank handelt nach genossenschaftlichen Prinzipien und wurde über viele Generationen von Mitgliedern erfolgreich und nachhaltig aufgebaut. Der Fokus der Volksbank liegt darin, die Hausbank der Kundinnen und Kunden in der Region zu sein.
Mit der Fokussierung auf die Regionalität werden Wege „kurz gehalten“, wodurch etwa Reisetätigkeiten vermindert und regionales Wirtschaften gefördert werden. Somit werden CO2-Emissionen effektiv reduziert. Für die Beratung sind Mitarbeiter in den Regionen zuständig, die ihre Kunden zum Teil seit vielen Jahren kennen. So können kundenrelevante Entscheidungen rasch und direkt vor Ort beim Kunden getroffen werden. Durch dieses Geschäftsmodell leistet die Volksbank einen wichtigen Beitrag für die Umwelt, indem das Risiko von negativen Auswirkungen auf die Umwelt und Menschenrechte sowie ein damit einhergehendes Reputationsrisiko für die Bank minimiert wird. Zugleich wird dadurch auch die regionale Wirtschaft gefördert.
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzmarktteilnehmer) Offenlegungsverordnung
Aufgrund der nicht weitergeführten Geschäftsbeziehung mit MSCI ESG Research wurde dieses Dokument im Februar 2024 angepasst.
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzmarktteilnehmer) Offenlegungsverordnung
Die Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4 der OffenlegungsVO)
Die Strategie der Volksbank zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO)
Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt.
Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Offenlegung gem §65a BWG, in welcher die Volksbank ihre institutsspezifischen internen Maßnahmen betreffend der Einhaltung der Corporate Governance Bestimmungen und ihrer Vergütungsregelungen zu erörtern hat.
Offenlegung gemäß § 65a BWG
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (PAI-Statement) vom 17. Juni 2024
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren