Beim Balanced Selection Fund handelt es sich um einen klassischen Mischfonds, welcher versucht, die Gewichtung der einzelnen Assetklassen stets optimal an die vorherrschenden Markt- und Wirtschaftsgegebenheiten anzupassen. Dadurch versuchen wir Stabilität in sämtliche Marktlagen zu erzielen. Dies geschieht überwiegend über die aktive Steuerung der Aktien- und Rentenquote.
Entwicklung Balanced Selection seit Auflage
Ziel des Fonds ist es, mit einem ausgewogenen Portfolio eine möglichst hohe Wertentwicklung bei moderatem Risiko zu erzielen. Dazu hat unser Balanced Selection Fund in seiner Anlagekonzeption eine klare Ausrichtung: Er investiert in:
- Aktienfonds und aktienähnliche Produkte (max. zu 50 %),
- Renten, Rentenfonds und rentenähnliche Produkte (max. zu 70 %)
- sowie in Alternative Investments (max. zu 25 %, z.B. Gold, Rohstoffe, Portfolioabsicherungen).
Aktuelle Vermögens- und Währungsaufteilung im Balanced Selection Fund
Der Fonds eignet sich für Ansparpläne und die Altersvorsorge. Bereits ab Einzahlungen in der Höhe von 50,- Euro monatlich bietet unser Balanced Selection Fund Zugang zu den internationalen Finanzmärkten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Fonds nur in Österreich und Liechtenstein zum Vertrieb zugelassen ist.
Vorteile für Anleger:
- Aktives Fondsmanagement für dynamische Allokation des Kapitals je nach vorherrschenden Marktbedingungen.
- Breite Diversifikation für Stabilität in sämtlichen Marktphasen.
- Konsequentes Risikomanagement mittels Szenario- sowie Value-at-Risk-Analysen.
- Management direkt in Vorarlberg.
- Langfristig positive Ertragschancen.
Nachteile für Anleger:
- Da der Fonds unter anderem in Aktien investiert, kann es zu massiven Wertschwankungen kommen. Ein Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren ist deshalb erforderlich.
- Es besteht kein Schutz auf das eingesetzte Kapital.
- Währungsverluste können die Fondsperformance negativ beeinflussen.
- Fehleinschätzungen durch das Management können zu Anlageverlusten führen.
- All diese Aspekte erfordern entsprechende Risikotoleranz und -tragfähigkeit.
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 legen wir Folgendes offen: Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Balanced Selection Fund – die optimale Mischung.