Rund 2.000 Insektenarten sind essbar. In der EU sind bisher vier davon zum Verzehr zugelassen: der Mehlwurm, die Wanderheuschrecke, die Hausgrille und der Buffalowurm. Seit dem 24. Januar dieses Jahres erlaubt die EU nun auch das Beimischen von Grillenpulver in Lebensmitteln. Doch was sind die wirtschaftlichen Hintergründe dieser Zulassung und werden Insekten dadurch vermehrt auf unseren Tellern landen?
Für knapp ein Viertel der Weltbevölkerung stehen Insekten bereits auf dem täglichen Speiseplan. Obwohl wir über ihre hohe Menge an Protein, Omega 3- und 6-Fettsäuren, Spurenelemente und Mineralstoffe Bescheid wissen, überwiegt bei den meisten Europäerinnen und Europäern der Ekel vor gegrillten Käfern und schokolierten Heuschrecken. Gegen diese mentale Hemmschwelle hilft auch kaum das Argument, dass Insekten deutlich umweltfreundlicher gezüchtet werden können als beispielsweise Rinder, Schweine oder Hühner.
Aus der neuen EU-Verordnung vom Januar 2023 geht nun aber hervor, dass zukünftig neben Mehlwürmern und Heuschrecken auch Grillen EU-weit zu einem gewissen Prozentsatz in Lebensmitteln mitverarbeitet werden dürfen. Ein Grund für diese Zulassung ist, dass ein vietnamesisches Unternehmen 2019 bei der EU-Kommission einen Antrag eingereicht hat, sein Pulver aus der Hausgrille als neuartiges Lebensmittel in Europa zu genehmigen. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben und das Unternehmen darf sein Produkt die nächsten fünf Jahre lang konkurrenzlos in der EU verkaufen. Erst danach können auch andere Hersteller ihre Grillenpulver anbieten.
So darf das Insektenpulver nun offiziell bis zu einer fest geregelten Maximalmenge in einer Vielzahl von Lebensmitteln, wie Backwaren, Bier, Saucen, Nudeln oder Fleischersatzprodukten eingesetzt werden. Kein Wunder, dass dieses Gesetz bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten auf Empörung stößt. Denn für die meisten sind Forschung und Experimente mit Insekten als Nahrungsmittel durchaus nachvollziehbar, aber die Selbstbestimmung, ob so ein Produkt gekauft oder verzehrt werden möchte, steht für den Großteil der Menschen auch weiterhin im Vordergrund. Bisher ist eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Produktvorderseite aber keine Pflicht für Lebensmittelhersteller. Sie müssen die Inhaltsstoffe lediglich in der Zutatenliste offenlegen.
Ob sich Insekten in Zukunft als massentaugliches Nahrungsmittel durchsetzen können ist fraglich. In Europa würde eine Umstellung bestimmt vielen schwer fallen, vor allem da unser Proteinbedarf laut Ernährungsexperten durchaus auch über rein pflanzliche Quellen gedeckt werden kann. Es bleibt also abzuwarten, ob uns Insekten noch schmackhaft gemacht werden können oder ob die kommenden Generationen experimentierfreudiger sind und sich auf diese neue Nahrungsquelle einlassen möchten.
EUR-Lex (2023): DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470
https://eur-lex.europa.eu/search.html?scope=EURLEX&text=2023Verbraucherzentrale Deutschland (2023): Insekten essen: Eine Alternative zu herkömmlichem Fleisch?
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/auswaehlen-zubereiten-aufbewahren/insekten-essen-eine-alternative-zu-herkoemmlichem-fleisch-33101Geo, Hoffmann Solvejg (2023): Grillenmehl in Lebensmitteln: EU erlaubt Beimischung von Insektenpulver
https://www.geo.de/wissen/ernaehrung/insekten-in-lebensmitteln-jetzt-in-der-eu-zugelassen-33115156.htmlVKI Konsument (2023): Neue EU-Verordnung: Hausgrille in Lebensmitteln erlaubt
https://konsument.at/insekten-in-lebensmitteln